Lexware lohn+gehalt 2026: Gleich auf die neue Version umsteigen
Wichtige Information: Versand der ELStAM-Meldungen ab 11.11.2025
ab 11. November 2025 gibt es technische Änderungen im Bereich ELStAM. Mit der neuen Schnittstelle ERiC 42 wird die ELSTER-Software aktualisiert, um künftig auch Daten der privaten Krankenversicherung direkt über ELStAM an den Arbeitgeber zu übermitteln.
Was ändert sich für Sie?
Von der Schnittstellen-Umstellung betroffen sind:
Anmeldungen
Abmeldungen
Ummeldungen (z. B. bei Zertifikatswechsel oder Wechsel des Datenübermittlers)
Monatslisten und Änderungslisten
Die Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen bleibt weiterhin für Sie möglich.
Nach der Installation der Jahresversion 2026 können sämtliche ELStAM-Meldungen wie gewohnt über den ELStAM-Server verarbeitet werden. Auch die Monats- und Änderungslisten stehen dann zur Abholung bereit. Eine separate Installation der ELSTER-Komponente ist nicht notwendig, da sie in die Lexware Jahresversion 2026 fest integriert ist.
Bitte beachten Sie:
Die neue Jahresversion 2026 steht erst ab dem 11.11.2025 zur Verfügung.
Mit Ihrer bisherigen Version 2025 sind auch nach diesem Stichtag korrekte Lohnabrechnungen möglich. Erfahrungsgemäß kommt es um den 11. November zu erhöhtem Anfragevolumen bei unseren Installations-Hotlines. Wir empfehlen Ihnen daher, die neue Version etwas später zu installieren oder längere Wartezeiten bei Unterstützungsbedarf einzuplanen.
Falls Sie die Installation hinauszögern möchten, versenden Sie bitte alle bis einschließlich 10.11.2025 vorliegenden An- und Abmeldungen über die Antwortzentrale bzw. unter „Extras – ELStAM – ELStAM-Meldungen versenden“. Vergessen Sie nicht, Ihre Verarbeitungsprotokolle und Änderungslisten abzuholen.
Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nach dem 11.11.2025 noch in der alten Version 2025 angelegt werden, können vorübergehend mit selbst vergebenen Steuermerkmalen abgerechnet werden. Auch Austritte können weiterhin in den Stammdaten vermerkt werden. Nach Installation der Jahresversion 2026 versenden Sie die vorbereiteten ELStAM-Meldungen.
Versenden Sie ELStAM-Meldungen nach dem 11.11.2025 mit der Version 2025 (25.52 / 29.52), werden diese mit dem Verfahrenshinweis VH 551005010 abgelehnt. Änderunglisten lassen sich erst nach Installation der neuen Version abrufen; bei einem Abrufversuch mit der alten Version erhalten Sie eine Fehlermeldung, und der ELStAM-Server bestätigt den Vorgang als nicht erfolgreich. Die Änderungsliste bleibt auf dem Server als nicht abgeholt bestehen.
Nach erfolgreicher Installation der Jahresversion 2026 stehen Ihnen alle ELStAM-Funktionen wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Monatslisten und Änderungslisten können dann wie gewohnt abgeholt werden. Bei der Übernahme von Änderungen aus dem Vormonat werden betroffene Monate automatisch angepasst.
Ab Dezember stellt Ihnen die Finanzverwaltung zudem ELStAM-Daten zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung bereit. Diese sind in der Antwortzentrale sichtbar und lassen sich nach Monatswechsel in den Januar übernehmen.
Unser Tipp: Führen Sie die Lohnabrechnung für Dezember idealerweise bereits mit der Jahresversion 2026 durch.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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